Praktische Tipps

Unfall in Deutschland

Das DBGK ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat.

War das gegnerische Fahrzeug in Deutschland zugelassen, könnte der Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) zuständig sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Anspruchsanmeldung

Sie können den Schadenfall beim DBGK anmelden und Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Das DBGK überträgt die Schadenabwicklung einem Regulierer (Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro). Welcher Regulierer in Betracht kommt, hängt in der Regel davon ab, bei welchem ausländischen Versicherer Ihr Unfallgegner versichert ist.

Deshalb: Wenn Sie den Versicherer des ausländischen Schädigerfahrzeuges kennen, können wir Ihnen in der Regel sofort die Stelle benennen, die den Schadenfall in Deutschland bearbeiten wird. Klicken Sie bitte hier.

Andernfalls bestehen folgende Möglichkeiten, sich an das DBGK zu wenden:

Melden Sie Ihren Schaden online,

alternativ telefonisch unter 030/20205757.

Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung der Schadenfälle durch das DBGK finden Sie auf unserem Merkblatt zur Bearbeitung von Auto-Haftpflichtversicherern durch den Verein Deutsches Büro Grüne Karte.

Schadenfall im Ausland

Das DBGK ist nicht zuständig bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat.

Unter Umständen können Sie bei der Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle Hilfe erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie hier.